Von der Codierung über Garantie bis Virtual-Cockpit-Nachrüstung — die Antworten auf das, was uns am häufigsten gefragt wird.
Jedes moderne Auto ist eine komplexe, computergesteuerte Maschine. Die verschiedenen Komponenten sind über kleine Computer — sogenannte Steuergeräte — miteinander vernetzt und so programmiert, dass sie die Ausstattung des Fahrzeugs kennen und damit arbeiten können. Schliessen Sie beispielsweise eine Rückfahrkamera an, wird diese noch nicht im MMI angezeigt, weil das Steuergerät nicht entsprechend codiert ist — es weiss schlicht nicht, dass eine Kamera vorhanden ist. Eine Codierung ist aber nicht nur nach einer Nachrüstung interessant: Es lassen sich auch Zusatzfunktionen aktivieren, die bei der Konfiguration nicht bestellt wurden — etwa das Abbiegelicht, sofern Nebelscheinwerfer verbaut sind, oder die Verkehrszeichenerkennung, sofern ein Spurhalteassistent mit derselben Kamera vorhanden ist.
Das hängt stark von der Ausstattung Ihres Fahrzeugs ab — allgemeine Angaben sind daher nicht möglich. Kontaktieren Sie uns direkt, wir prüfen die Möglichkeiten für Ihr konkretes Fahrzeug.
Vor jeder Codierung erstellen wir ein Backup und legen dieses intern in Ihrem Kundenprofil ab. Damit lässt sich die Codierung problemlos rückgängig machen. Alle Backup-Dateien bewahren wir mindestens 5 Jahre auf unserem Server auf. Zusätzlich können wir ein Steuergerät mit dem Werk abgleichen — so lassen sich sogar Codierungen rückgängig machen, die nicht von uns durchgeführt wurden.
Das hängt von der aktuellen Ausstattung ab. Grundsätzlich ist eine Nachrüstung bei allen Fahrzeugen möglich, die ab Werk auch mit einem Virtual Cockpit bestellt werden konnten. In manchen Fällen muss die Recheneinheit des MMIs ersetzt werden, weil diese nicht über alle benötigten Anschlüsse verfügt.
Grundsätzlich ist die Nachrüstung eines MIB2 oder MIB3 bei allen Fahrzeugen möglich, die mit MIB1, MIB2 oder MIB3 ausgeliefert wurden. Mit dem MIB-PQ ist die Nachrüstung sogar bei Fahrzeugen der PQ-Plattform möglich. Kontaktieren Sie uns dazu bitte direkt.
Meistens lassen sich Apple CarPlay und Android Auto (AppConnect, SmartLink oder Audi Smartphone Interface) ohne zusätzliche Hardware rein softwareseitig freischalten. In einzelnen Fällen muss die USB-Buchse getauscht werden, da nicht alle USB-Buchsen mit Apple-Geräten kommunizieren können.
Ja. Wir verbauen ausschliesslich Originalteile und gewähren 2 Jahre Garantie auf die von uns verbauten Komponenten.
Schildern Sie uns Ihr Fahrzeug und Ihr Anliegen — wir antworten konkret.
Beschreiben Sie uns Ihr Fahrzeug und Ihr Anliegen — wir melden uns mit einer konkreten Einschätzung.